Besonders für Stadtbewohner ist das Fahrrad das beste Verkehrsmittel – du bist flexibel, es ist günstig und umweltfreundlich. Aber Fahrradfahren in der Stadt ist auch nicht gerade ungefährlich. Im Folgenden haben wir für dich die wichtigsten Regeln und Tipps zusammengestellt, damit du sicher am Straßenverkehr teilnehmen kannst.
1) Straßenverkehrsordnung beachten
Nach der StVZO gilt das Fahrrad als ein Fahrzeug und muss sich deshalb genauso an die Vorschriften halten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund gelten die allgemeinen Straßenverkehrsregeln auch für Fahrradfahrer – mit gleichen Rechten als auch Pflichten. Wenn du Regeln, wie das Überfahren einer roten Ampel, Rechts vor Links oder Alkohol beim Fahrradfahren missachtest, ist das nicht nur für dich und für andere gefährlich, sondern es drohen auch Bußgelder und Punkte.
2) Die richtige Kleidung
Kleidung sollte den Wetter- und Fahrtbedingungen angepasst sein. Helle Kleidung in auffälligen Farben mit zusätzlichen Reflektoren (zum Beispiel an Speichen, Jacken und Gepäck) oder auch Sicherheitswesten erhöhen die Sichtbarkeit und die Sicherheit im Straßenverkehr.
3) Eindeutig fahren
Auch die richtige und eindeutige Fahrweise kann die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Du solltest dich also eindeutig und vorausschauend bewegen - nicht plötzlich stehen bleiben und die Richtung wechseln. Außerdem solltest du deutliche Handzeichen geben. Der ADFC empfiehlt: „Nach außen selbstbewusst, innerlich aber defensiv fahren“. Bedeutet: Du solltest deinen Platz im Verkehr einfordern, aber nicht vergessen, dass du der „schwächere“ bist, im Vergleich zu einem Autofahrer. Es bringt also nichts auf sein Recht zu pochen, wenn ein Unfall die Folge wäre.
4) Beleuchtung
Die Beleuchtung am Fahrrad ist ganz wichtig. Welche Beleuchtung am Fahrrad vorgeschrieben ist, kannst du hier lesen. Du solltest außerdem die Lichter und Reflektoren regelmäßig säubern und überprüfen, damit diese einwandfrei funktionieren und dich andere Verkehrsteilnehmer besser sehen können. Die Sichtbarkeit kannst du außerdem erhöhen, indem du auch tagsüber das Licht anmachst und besonders bei schlechten Sichtverhältnissen.
5) Radwege benutzen
Radfahrer haben in der Regel einen eigenen Fahrradweg oder einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn der Autofahrer. Wenn du auf einem Radfahrstreifen unterwegs bist, solltest du unbedingt ausreichend Abstand zum Fahrbahnrand und zu parkenden Autos halten. Gehwege sind Tabu: Wenn du das Rad auf dem Gehweg nicht schiebst, darfst du sie nicht benutzen, da die Unfallgefahr - für dich und für andere - zu hoch ist. Falls der Gehweg für Radfahrer freigegeben sein sollte, solltest du aus Rücksicht zu den Fußgängern deine Geschwindigkeit reduzieren und ggf. auch absteigen, da auch Fußgänger das Recht haben, sich in aller Sicherheit fortzubewegen.
6) Helm tragen
In Deutschland besteht keine Helmpflicht für Fahrradfahrer, aber im Falle eines Unfalls schützt es dich vor schweren Kopfverletzungen. Ein Helm sorgt für mehr Sicherheit und verringert die Aufprallkraft, die bei einem Sturz auf deinen Kopf einwirkt. Wenn du einen Helm kaufst, dann solltest du unbedingt auf das europaweit genormte CE-Prüfzeichen achten. Daran erkennst du, ob der Helm geprüft wurde und den grundlegenden Sicherheitsanforderungen entspricht.
7) Fahrrad regelmäßig überprüfen
Du solltest dein Fahrrad regelmäßig darauf prüfen, ob alles intakt ist. Am besten zweimal im Jahr - vor der Winter- und Frühlingssaison. Du solltest den Reifendruck, die Funktionsfähigkeit der Bremsen und der Gangschaltung überprüfen, außerdem auch die Leuchten und die Klingel. Sehr sinnvoll immer mitzuführen, ist eine Luftpumpe und ein kleines Reparaturset, für den Fall, dass du einen Platten hast.
8) Kein Alkohol
Wenn du mit Alkohol im Blut Fahrrad fährst, gefährdest du nicht nur dich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Außerdem musst auch mit einer Strafe rechnen und wenn du im Besitz des Autoführerscheins bist, kannst du ihn unter Umständen auch abgeben. Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut droht eine Strafanzeige und wer mit über 1,6 Promille erwischt wird, wird als absolut fahruntüchtig eingestuft und begeht eine Straftat. S-Pedelecs die mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h fahren, werden wie Autofahrer behandelt (0,5 Promille sind eine Ordnungswidrigkeit und mit 1,1 Promille Alkohol im Blut, begehst du eine Straftat).
9) Mit der Unachtsamkeit anderer rechnen
Fahr besonders vorsichtig, an parkenden Autos vorbei, denn die Autotüren könnten plötzlich geöffnet werden und gefährliche Stürze wären die Folge.
10) Musik hören
Das Musikhören per Kopfhörer beim Fahrradfahren ist grundsätzlich erlaubt. Jedoch muss die Lautstärke so gering sein, dass Warnsignale wahrgenommen werden können. Im Straßenverkehr wird die volle Leistungsfähigkeit der Sinne gefordert und die überlaute Benutzung beeinträchtigt die Verkehrssicherheit. Also: Widme dich lieber voll und ganz dem Verkehr, so kommst du sicher nach Hause!