Hannover, 13. Januar 2021. Morgens muss es meistens schnell gehen, wer kennt das nicht? Da kommt das vereiste und mit Schnee bedeckte Auto, welches dann auch noch einen frühsportlichen Einsatz erfordert, gerade noch recht. Dabei ist besonders im Winter eine freie Sicht entscheidend für ein sicheres Fahren. Daher gilt: Erst Durchblick schaffen, dann losfahren!
Gut zu wissen!
Die Frontscheibe des Fahrzeugs nur provisorisch von Schnee und Eis zu befreien, reicht noch nicht aus, um eine klare Sicht und damit ein sicheres Fahren zu gewährleisten. Was viele nicht wissen: Durch ein kleines Guckloch in der Frontscheibe wird die Straßenverkehrsordnung noch lange nicht eingehalten, denn Sicht und Gehör des Fahrzeugführers dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Ganz im Gegenteil: Ein eingeschränktes Sichtfeld, aufgewirbelter Schnee bei der Fahrt und schneebedeckte Autodächer erhöhen das Unfallrisiko im Straßenverkehr stark.
Für die eigene Sicherheit und auch die der anderen Verkehrsteilnehmer ist es daher besonders wichtig, nicht nur die Scheiben, sondern auch das Dach, die Motorhaube, die Scheinwerfer sowie das Autokennzeichen des Fahrzeugs komplett und dauerhaft von Schnee und Eis zu befreien. Aber bitte nicht bei laufendem Motor, denn die Warmlaufphase bei stehendem Fahrzeug bringt kaum etwas und ist sogar verboten.
Bußgelder sind möglich
Neben der Gefährdung der eigenen Sicherheit und der anderen Verkehrsteilnehmer, kann das Nichteinhalten der Regelungen zu teils relativ hohen Strafen und Bußgeldern führen, ganz abgesehen von der wertvollen Zeit, die während einer Kontrolle verloren geht. Bei einer Fahrt mit einem schneebedeckten Autodach kann beispielsweise ein Bußgeld ab 25 Euro aufwärts fällig werden und im schlimmsten Fall sogar zu einem Punkt in Flensburg führen. Sollten die Scheiben nicht vollständig von Schnee befreit sein und dadurch ein Unfall verursacht werden, sind sogar 35 Euro Bußgeld fällig.
Sicher durch den Winter
Grundsätzlich gilt natürlich, die Scheiben des Fahrzeuges auch während der Fahrt durch intakte Scheibenwischer und ausreichend Frostschutzmittel freizuhalten und dies besonders im Winter regelmäßig zu überprüfen. Darüber hinaus gilt bei Eis und Schnee natürlich auch die allgemeine Winterreifenpflicht, damit Sie sicher an Ihr Ziel kommen. Als Winterreifen gelten Reifen aus aktueller Produktion nur mit dem Schneeflockensymbol. Bei Reifen, die vor 2018 hergestellt wurden, gilt bis 2024 auch noch eine M+S-Kennzeichnung als Übergangsregelung. Bei einem Verstoß sind für Fahrer:innen und Halter:innen ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
Wir wünschen Ihnen eine sichere Fahrt. Kommen Sie gut durch den Winter!
Über die reifencom GmbH
reifen.com ist Deutschlands Multi-Channel-Spezialist mit einem breiten Angebot für Reifen und Räder. Neben dem reifen.com-Onlineshop gibt es in Deutschland 37 Filialen und insgesamt 3.750 Montagepartner für zusätzliche Serviceleistungen. Die Produktpalette umfasst Reifen für PKW, Motorräder, Offroad- und Transportfahrzeuge und Fahrräder sowie Felgen, Kompletträder und Zubehör. Der Reifenexperte überzeugt mit herausragender Kundenzufriedenheit und wurde für seine Performance schon mehrfach ausgezeichnet.
Ihre Ansprechpartnerin
Monica Forjan
Head of Marketing
Tel: +49 511 43857-1140
E-Mail: presse@reifen.com
Weiterführende Links