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Neuer EU-Führerschein – Frist für Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 endet im Januar 2024

Neuer EU-Führerschein – Frist für Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 endet im Januar 2024

 

Hannover, 05. Dezember 2023. Es sind gewaltige Summen: Bis zum 19. Januar 2033 müssen schätzungsweise rund 42 Millionen PKW- und Motorradführerscheine in Deutschland erneuert werden. Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Ein Stufenplan, gestaffelt nach Geburts- oder Ausstellungsjahr regelt die wohl größte Umtauschaktion in Deutschland.

 

Mit der Einführung des EU-Führerscheins sollen Fälschungen erschwert werden. Passfotos und Personendaten werden künftig in einer zentralen Datenbank erfasst und regelmäßig aktualisiert. Um die Belastung der Behörden möglichst gering zu halten, bestehen gestaffelte Fristen je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr. Ein freiwilliger Umtausch unabhängig von den Fristen ist jederzeit möglich. 

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

Geburtsjahr

Umtauschfrist

vor 1953

bis 19. Januar 2033

1953 bis 1958

bis 19. Januar 2022

1959 bis 1964

bis 19. Januar 2023

1965 bis 1970

bis 19. Januar 2024

1971 oder später

bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

Ausstellungsjahr

Umtauschfrist

1999 bis 2001

bis 19. Januar 2026

2002 bis 2004

bis 19. Januar 2027

2005 bis 2007

bis 19. Januar 2028

2008

bis 19. Januar 2029

2009

bis 19. Januar 2030

2010

bis 19. Januar 2031

2011

bis 19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

bis 19. Januar 2033

 

Eine weitere Neuheit des EU-Führerscheins: alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt gültig. Nach 15 Jahren muss der EU-Führerschein per Behördengang erneuert werden. Die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt sowohl beim Führerschein-Umtausch als auch bei der Führerschein-Erneuerung unberührt. Für die Beantragung des neuen Führerscheins wird ein biometrisches Passfoto, der Personalausweis oder Reisepass sowie der aktuelle Führerschein benötigt. Die Kosten für die Ausstellung liegen bei 25 Euro. Fahren ohne gültiger Fahrerlaubnis wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro (Stand November 2023) geahndet.

 

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