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Diese Assistenzsysteme sind ab Juli 2024 Pflicht

Diese Assistenzsysteme sind ab Juli 2024 Pflicht

Hannover, 30. Januar 2024. Die EU hat entscheiden: Ab dem 7. Juli 2024 sind einige Fahrassistenzsysteme verpflichtend und zählen somit zur Serienausstattung bei Neuwagen. So sollen die neuen Techniken durch Nutzung von Kameras und Sensoren künftig die Zahl der Verkehrsunfälle mindern und für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Mit den Vorschriften wird auch ein weiterer Grundstein hinsichtlich automatisierter und vollständig fahrerloser Fahrzeuge gelegt.

 

Notfall-Spurhalteassistent

Mittels einer Kamera erkennt der Spurhalteassistent die Fahrbahnmarkierungen. Kommt der Autofahrer der Markierung ohne das Setzen eines Blinkers zu nah, gibt der Spurhalteassistent ein akustisches, haptisches oder optisches Warnsignal. Einige Assistenten lenken darüber hinaus auch entgegen oder bremsen das Fahrzeug ab.

Geschwindigkeitsassistent (ISA)

Der Geschwindigkeitsassistent, kurz ISA für Intelligent Speed Assistent funktioniert per Kamera und nutzt die Daten aus Navigationsdiensten. Er erkennt die jeweils vorherrschende Geschwindigkeitsbegrenzung und warnt den Fahrer mit einem akustischen oder optischen Signal vor einer Geschwindigkeitsübertretung.

Notbremsassistent

Per Kamera misst der Notbremsassistent die Entfernungen zu vorausliegenden Verkehrsteilnehmern oder Gegenständen. Sobald das Fahrzeug ein vorausliegendes Kollisionspotential erkennt, wird der Fahrer per Signal gewarnt beziehungsweise wird die Bremse automatisch aktiviert. Bei Vollbremsungen ab 50 km/h ist das Aufleuchten der Rückleuchten ab Juli 2024 ebenfalls obligatorisch.

Rückfahrassistent

Der Rückfahrassistent erkennt Objekte, die sich hinter dem Fahrzeug befinden. Er warnt den Fahrer beim Rückwärtsfahren und greift bei kritischen Situationen gegebenenfalls durch die Aktivierung der Bremse ein.

Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner

Verändert sich das Fahrverhalten oder das Lenkmuster oder misst eine Kamera zu häufiges Blinzeln oder Gähnen beim Fahrer, wird der Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner aktiv. Je nach System erscheint ein Symbol im Bordcomputer, ertönt ein Warnsignal oder vibriert das Lenkrad.

Blackbox (Unfalldatenspeicher)

Die Blackbox sammelt Fahrzeugdaten und dient als umfangreicher Unfalldatenspeicher. Daten wie die Position des Fahrzeuges, das Bremsverhalten, der Lenkwinkel, die Fahrzeuggeschwindigkeit und Fahrzeugneigung sowie die Aktivität der Sicherheitssysteme werden als Parameter von der Blackbox gemessen und im Falle eines Unfalles ausgewertet.

Alkohol-Interlook-System

Ein System, dass das Autofahren unter Alkoholeinfluss verhindern soll. Es misst den Atemalkohol und blockiert bei Überschreitung der gesetzlich definierten Promillegrenze die Steuereinheit des Anlassers. Als Folge springt das Auto nicht an. Vorerst bleibt die Vorrichtung, an der im Bedarfsfall ein Kontrollgerät (beispielsweise ein Röhrchen zum Hineinpusten) eingebaut werden kann ungenutzt. Wie das System genau genutzt werden soll, welche Regelungen und Vorschriften es gibt, bleibt abzuwarten.

 

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